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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Gruppe


FINEPACK SE

1. Einleitende Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen (i) FINEPACK SE, ID-Nr.: 064 34 941, mit dem Sitz in U Průhonu 1588/11a, 170 00 Prag 7, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung H, Einlage 2020, (ii) FINEPACK LTD., Reg.-Nr.: 12744425, Mappin House - Oxford Street, London W1W 8HF, Großbritannien, (iii) FINEPACK SAS, Reg.-Nr.: 914812086, 124 Rue Reaumur, 75002 Paris, Frankreich, (iv) FINEPACK AB, Reg.-Nr.: 559317-5226, Hammarbybacken 27, Stockholm 120 30, Schweden, (v) FINEPACK Inc, Reg.-Nr.: 604787556, 2815 Elliott Ave, Suite 100, Seattle, WA 98121, USA, (vi) FINEPACK GmbH, Reg.-Nr.: HRB 241583 B, Amtsgericht Charlottenburg; Europaplatz 2, 10557 Berlin, Deutschland (im Folgenden zusammen als "Verkäufer" genannt) und einer anderen natürlichen oder juristischen Person - einem Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend als "Käufer" bezeichnet) die aus einem Kaufvertrag (nachfolgend als "Kaufvertrag" genannt) entstehen.

1.2. Die AGB regeln ferner die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Nutzung der Website des Verkäufers unter www.finepack.com (im Folgenden "Website" genannt).

1.3. Diese Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags. Sind der Kaufvertrag und die AGB auch in einer anderen Sprache als Englisch erfasst, so ist bei Unstimmigkeiten in der Übersetzung des Kaufvertrags oder der AGB die englische Fassung maßgebend. Die Verwendung der Bedingungen des Käufers und anderer Personen ist ausgeschlossen.

1.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Kaufvertrag und dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kaufvertrag Vorrang.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verkäufer ergänzt oder geändert werden. Für die Beurteilung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gültigen Fassung; dies gilt nicht, wenn der Käufer den ergänzten oder geänderten Bedingungen zustimmt. Durch die Zustimmung werden die neuen Bedingungen Bestandteil des Kaufvertrags und alle Rechte und Pflichten der Parteien richten sich ab dem Zeitpunkt der Zustimmung nach den neuen Bedingungen.

1.6. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (im Folgenden als "Übereinkommen" genannt), mit Ausnahme der Artikel 9, 16, 19, 20, 21, 46 und 50. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Übereinkommen und diesen Bedingungen oder dem Kaufvertrag sind die Bedingungen und der Kaufvertrag maßgebend.

2. Abschluss des Kaufvertrages

2.1. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware an den Käufer zu liefern und das Eigentum an der Ware auf den Käufer zu übertragen, und der Käufer verpflichtet sich, die Ware zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis und die Beförderungskosten an den Verkäufer zu zahlen, es sei denn, der Käufer sichert die Beförderung auf eigene Kosten.

2.2. Der Kaufvertrag kann wie folgt abgeschlossen werden:

2.2.1. per E-Mail-Kommunikation an die E-Mail-Adresse des Verkäufers info@finepack.com.

2.3. Abschluss des Kaufvertrags per E-Mail-Kommunikation:

2.3.1. Der Verkäufer sendet dem Käufer einen Vorschlag für den Vertragsabschluss ("Preiskalkulation") auf der Grundlage der Anfrage des Käufers nach einer individuellen Preiskalkulation.

2.3.2. Der Kaufvertrag kommt zustande und wird in dem Moment wirksam, in dem der Käufer die Preiskalkulation per E-Mail akzeptiert.

2.3.3. Enthält die Annahme des Käufers Vorbehalte oder Abweichungen von der ihm vom Verkäufer übersandten Preiskalkulation, so übersendet der Verkäufer eine neue Preiskalkulation als neuen Kaufvertragsentwurf. In einem solchen Fall kommt der Kaufvertrag erst mit der Annahme der neuen Preiskalkulation durch den Käufer zustande. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die vom Käufer übermittelten Vorbehalte oder Abweichungen akzeptiert. Im Falle einer Änderung der Preiskalkulation ist der Verkäufer berechtigt, dieselbe Preiskalkulationsnummer zu verwenden, die in der ursprünglichen Preiskalkulation vor der Annahme durch den Käufer angegeben war.

2.3.4. Die Gültigkeitsdauer der Preiskalkulation beträgt, sofern darin nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab dem Datum der Übersendung der Preiskalkulation durch den Verkäufer.

2.3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preiskalkulation im Falle unerwarteter Marktschwankungen aufgrund höherer Gewalt, eines plötzlichen Anstiegs der Preise für Rohstoffe, aus denen die Ware hergestellt wird, oder im Zusammenhang mit unerwarteten Auswirkungen auf die mit der Warebeförderung verbundenen Kosten, einer Änderung der Zolltarife für die Ware oder einer Änderung des Wechselkurses um mehr als 1 % im Vergleich zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Preiskalkulation zu widerrufen. In solchem Fall sendet der Verkäufer dem Käufer eine Rücknahme der Preiskalkulation zusammen mit der neu erstellten Preiskalkulation. Schickt der Käufer eine Annahme der Preiskalkulation des Verkäufers, ist der Verkäufer nur innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Annahme der Preiskalkulation durch den Käufer berechtigt, die Preiskalkulation gemäß diesem Absatz zu widerrufen.

2.4. Enthält die Antwort des Käufers auf den Vorschlag zum Abschluss des Kaufvertrags die Forderung nach einem bestimmten (festen) Liefertermin, muss die Annahme des Verkäufers gemäß Artikel 2.3.3 eine ausdrückliche Zustimmung zu dem festen Liefertermin enthalten, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer damit nicht einverstanden ist.

2.5. Der Verkäufer ist berechtigt, das Preiskalkulation zu widerrufen, bis die Annahme des Käufers oder das Dokument, das die Annahme der Preiskalkulation enthält, beim Verkäufer eingegangen ist. Der Verkäufer widerruft die Preiskalkulation in der Form, in der es abgesendet wurde.

2.6. Alle in der Preiskalkulation genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn der Kaufpreis die Mehrwertsteuer enthält, wird dies ausdrücklich durch den Zusatz "einschließlich Mehrwertsteuer" oder "mit Mehrwertsteuer" oder einen ähnlichen Hinweis angegeben.

2.7. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es Fälle geben kann, in denen der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht zustande kommt, insbesondere wenn der Käufer Waren bestellt oder die Preiskalkulation des Verkäufers zu einem offensichtlich irrtümlich angegebenen Preis bestätigt, insbesondere aufgrund eines Fehlers im Informationssystem des Verkäufers. In einem solchen Fall ist der Verkäufer verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen und dem Käufer eine gültige Preiskalkulation zur Annahme vorzulegen.

3. Lieferung von Waren, Beförderung

3.1. Der Verkäufer informiert den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags über den Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Annahme der Ware (auch nicht eines Teils davon) mit der Begründung zu verweigern, dass es sich um eine vorzeitige Lieferung handelt. Die Lieferfrist beginnt mit der Genehmigung der Urheberkorrektur, der Herstellung des GMG-Abdrucks oder der 1:1-Abmusterung gemäß Artikel 9, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Soll die Leistung des Verkäufers gestaffelt erfolgen, so hat der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags eine ausdrückliche Aufforderung an den Verkäufer zu richten, die die Termine der einzelnen Lieferungen in Form eines Zeitplans enthält, der, wenn er vom Verkäufer akzeptiert wird, ausdrücklich in der Preiskalkulation/dem Kaufvertrag aufgeführt wird.

3.2. Der Verkäufer teilt dem Käufer vor dem Versand der Ware stets das genaue Lieferdatum mit, und die Parteien bestätigen sich gegenseitig die Lieferadresse. Bestätigt der Käufer die Adresse oder den Liefertermin nicht oder verweigert der Käufer die Annahme der Ware ohne objektiven und schwerwiegenden Grund, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware ohne Zustimmung oder Mitwirkung des Käufers an diesen zu liefern. Die Weigerung des Käufers, die Ware abzunehmen (im Falle eines tatsächlichen Zustellungsversuchs, einer Verweigerung der Zustellung per E-Mail oder schriftlich), gilt als ordnungsgemäße Zustellung der Ware, wobei der Verkäufer berechtigt ist, die Zahlung des Kaufpreises, Schadensersatz in Form der Kosten für den Rückbeförderung der Ware zum Verkäufer und die Lagerkosten gemäß Absatz 3.5 dieses Artikels zu verlangen. Erreichen die Lagerkosten 20 % des Kaufpreises der Ware, ist der Verkäufer berechtigt, auf Kosten des Käufers ein notarielles Gutachten über den Zustand der Ware zu erstellen und die Ware fachgerecht und auf Kosten des Käufers mit der Hinsicht auf die Verpflichtung zur Schadensminderung zu entsorgen.

3.3. Sofern keine Umstände höherer Gewalt vorliegen, die die Lieferung der Ware verhindern, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist oder innerhalb einer der Art der Ware und dem Lieferort angemessenen Frist zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware früher zu liefern. In solchem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware abzulehnen. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die der Verkäufer nicht verursacht hat, insbesondere Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beförderung der Ware vom Lieferanten des Verkäufers, Streiks, Aussperrungen, Verzögerungen durch Zollvorgänge, Epidemien oder Pandemien ansteckender Krankheiten usw., und zwar unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses vorhersehbar waren oder ob sie bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bestanden. Kommt es aus den im vorstehenden Satz genannten Gründen zu einer verspäteten Lieferung der Ware durch den Verkäufer, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder vom Verkäufer Schadenersatz zu verlangen.

3.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu übernehmen und die Übernahme auf dem Lieferschein zu bestätigen. Sofern nicht gleichzeitig ein Schadensprotokoll erstellt wird, bestätigt der Käufer durch die Annahme, dass die Verpackung der Sendung unversehrt war. Für den Fall, dass es aus Gründen, die auf Seite des Frachtführers liegen, nicht möglich ist, Mengen- oder Qualitätsmängel der Ware auf dem Lieferschein zu bestätigen, wird der Lieferschein vor der Auslieferung der Ware elektronisch per E-Mail übermittelt. Sendet der Käufer den Lieferschein mit schlüssigen qualitativen oder quantitativen Vorbehalten nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware (spätestens innerhalb von drei Tagen) an den Verkäufer, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Ware ohne Vorbehalt angenommen hat. Schäden an der Verpackung der Ware müssen direkt im Schadensprotokoll in Anwesenheit des Mitarbeiters des Frachtführers behandelt werden, wobei spätere Reklamationen vom Verkäufer nicht berücksichtigt werden können. Im Falle von Vorbehalten verfährt der Käufer gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.5. Nimmt der Käufer die Ware nicht an dem von ihm angegebenen Ort ab und ist es aus diesem Grund erforderlich, die Ware wiederholt oder auf andere Weise als vereinbart zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten oder anderen Art der Lieferung verbundenen Kosten zu tragen. Verlangt der Käufer eine Änderung des vereinbarten Lieferortes, so hat der Käufer die mit der Änderung des Lieferortes verbundenen Kosten zu tragen. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer bis zum Tag der Warenabnahme eine Lagergebühr in Höhe von 0,15 % pro Tag des Kaufpreises ohne MwSt. in Rechnung zu stellen, jedoch nicht weniger als 16,- CZK pro Palette und Tag des Verzugs.

3.6. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware teilweise oder in Etappen (in Teillieferungen) zu liefern, auch wenn dies zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde, wobei der Käufer nicht berechtigt ist, die teilweise oder schrittweise Erfüllung durch den Verkäufer abzulehnen. Im Falle von den schrittweisen Lieferungen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

3.7. Dem Käufer wird stets die tatsächlich produzierte Menge unter Einhaltung der nach Artikel 6.4 dieser Bedingungen mitgeteilten Toleranzen geliefert.

3.8. Der Preis für die Beförderung ist in der Preisberechnung angegeben.

3.9. Bei Versand der Ware auf Paletten berechnet der Verkäufer für jede gelieferte Palette 200,- CZK ohne MwSt. Der Käufer verpflichtet sich, dem Beförderer des Verkäufers nur solche Paletten zum Tausch zu übergeben, die in Art und Qualität den Paletten entsprechen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Lieferung der Ware übergeben hat. Andernfalls ist der Verkäufer nicht verpflichtet, solche Paletten zu akzeptieren.

3.10. Die Waren werden in den meisten Fällen in Papierkartons mit den Standardmaßen des Verkäufers versandt. Die Anzahl der Produkte im Karton ist variabel, aber sie werden immer gefüllt, um unnötigen Abfall zu vermeiden. Die Kartons sind in der Regel mit grundlegenden Informationen über den Inhalt des Kartons gekennzeichnet oder etikettiert, wie z. B. Name und Art der Produkte, Anzahl der im Karton enthaltenen Artikel usw., zusammen mit der Kennzeichnung des Käufers zur eindeutigen Identifizierung. Hat der Käufer besondere Anforderungen an die Etikettierung, Verpackung oder Kennzeichnung von Kartons, so hat er dies dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Preiskalkulation mitzuteilen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Anforderungen an die Verpackung, Etikettierung oder Kennzeichnung von Kartons, die nach Ablauf von 7 Tagen nach Annahme des Angebots gestellt werden, werden vom Verkäufer abgelehnt, und die Ware wird dem Käufer zu den Standardbedingungen des Verkäufers geliefert. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Verpackung, Kennzeichnung oder Etikettierung entsprechend der Natur der Ware in anderer Weise vorzunehmen.

4. Eigentumsübergang, Übergang der Gefahr von Schäden an der Ware

4.1. Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

4.2. Stellt der Verkäufer die Beförderung zur Verfügung oder übernimmt der Käufer die Ware vom Verkäufer, so geht das Schadensrisiko für die Ware im Moment der Übernahme durch den Käufer über. Veranlasst der Käufer die Beförderung, so geht die Gefahr der Beschädigung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Frachtführer über. Wird ein Teil der Beförderung durch den Verkäufer und ein Teil der Beförderung durch den Käufer besorgt oder wird die Ware an einen Dritten geliefert, so geht das Schadensrisiko an der Ware mit der Übergabe an den Frachtführer des Käufers oder mit der Übergabe der Ware an einen vom Käufer benannten Dritten über.

4.3. Übernimmt der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig, so geht die Schadensgefahr an der Ware spätestens zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Ware vom Käufer übernommen werden sollte.

4.4. Schäden an der Ware, die nach dem Übergang des Schadensrisikos auf den Käufer auftreten, berühren nicht die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis und etwaige Vorauszahlungen in der auf der Rechnung angegebenen Höhe und zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers zu zahlen.

5.2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises (z.B. Bankgebühren).

5.3. Der Verkäufer stellt dem Käufer den Kaufpreis immer nach der tatsächlich produzierten Menge gemäß der für jede Bestellung individuellen Toleranz in Rechnung.

5.4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der Ware bzw. ab dem Datum, an dem die Ware hätte geliefert werden müssen, zu zahlen, Vorauszahlungen auf den Kaufpreis sind innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu zahlen.

5.5. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags pro jeden angefangenen Tag des Verzugs zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Vertragsstrafe zu zahlen.

5.6. Bei Verzug des Käufers mit einer Zahlung, zu der er nach dem Kaufvertrag verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, einseitig die Zahlung weiterer Vorschüsse zu verlangen, die Fälligkeit der Rechnung oder eines Teils davon zu verkürzen oder andere Garantien vom Käufer zu verlangen, und der Verkäufer ist auch berechtigt, sich an den Endempfänger der Ware zu wenden.

5.7. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers in das Lager des Verkäufers zurückzubefördern. Die Ware wird dem Käufer erst nach Zahlung aller Verpflichtungen, einschließlich der erneuten Lieferung, geliefert.

5.8. Der Verkäufer ist Mehrwertsteuerzahler und die Mehrwertsteuer wird auf alle Beträge in Übereinstimmung mit der allgemein verbindlichen Gesetzgebung aufgeschlagen.

5.9. Das Recht des Verkäufers, die Zahlung des Kaufpreises zu fordern, verjährt innerhalb von 5 Jahren.

5.10. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Steuerbeleg - Rechnung für die Zahlung des Kaufpreises oder eine Vorauszahlung des Kaufpreises mit einer Fälligkeit von 14 Kalendertagen ab dem Datum des tatsächlichen Versands der Ware aus dem Lager des Verkäufers auszustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen, wofür er sich verpflichtet, einen Steuerbeleg - eine Rechnung mit einer Fälligkeit von 5 Kalendertagen ab Zustellung der Rechnung auszustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung wird vom Verkäufer an den Käufer an die vom Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags verwendete oder vom Käufer angegebene elektronische Adresse gesendet. Der Käufer ist mit der Übersendung von Rechnungen auf elektronischem Wege einverstanden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit der Herstellung oder Vorbereitung der Ware für den Käufer zu beginnen, solange die Vorauszahlung des Kaufpreises nicht erfolgt ist, wobei sich die Frist für die Lieferung der Ware an den Käufer um diesen Zeitraum verlängert bzw. die Frist erst mit der vollständigen Bezahlung der Vorausrechnung zu laufen beginnt.

5.11. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer die Forderungen gegen den Käufer im Wege des Factoring abwickelt, und er hat jede sonstige Unterstützung zu leisten, die die Factoring-Gesellschaft zur Finanzierung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer benötigt. Im Falle des Factorings von Forderungen verpflichtet sich der Käufer, Zahlungen direkt auf das Konto der Factoring-Gesellschaft zu leisten.

6. Haftungsansprüche

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Abnahme zu prüfen. Stellt der Käufer eine mechanische Beschädigung der Verpackung der Ware fest, ist er verpflichtet, den Zustand der Ware sofort zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung der Verpackung ein Schadensprotokoll zu erstellen, das er zusammen mit einem Vertreter des Frachtführers unterzeichnet. Das Schadensprotokoll dient der Schadensregulierung und der Geltendmachung von Mängeln gegenüber dem Verkäufer. In dem Protokoll muss der Schaden (einschließlich der Anzahl der betroffenen Stücke) angegeben werden. In solchem Fall hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder auf die Lieferung von Waren seiner Wahl. Die Wahl muss im Protokoll festgehalten werden, sonst erlischt das Wahlrecht.

6.2. Der Käufer hat die Rechte aus der Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer schriftlich unter der E-Mail-Adresse info@finepack.com geltend zu machen.

6.3. Wurde die Ware unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranz, Qualität und Ausführung in einer anderen Menge als im Kaufvertrag und diesen Bedingungen (insbesondere Artikel 11) angegeben geliefert, ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware die Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und gleichzeitig innerhalb dieser Frist dem Verkäufer die mangelhafte Ware und die Lieferscheine vorzulegen. Werden die Mängel nicht innerhalb dieser Frist mitgeteilt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert. Gilt die Ware nach dem vorstehenden Satz als ordnungsgemäß geliefert, kann der Käufer das Mängelrecht für andere Lieferungen gleicher Ware nicht geltend machen, sofern diese mit der ordnungsgemäß gelieferten Ware identisch ist. Wird die Spezifikation der Ware im Rahmen einer Mängelrüge oder sonstiger Verhandlungen zwischen den Parteien nachträglich geändert, so tritt die neu vereinbarte Spezifikation für künftige Lieferungen vollständig an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Spezifikation. Eine Änderung nach dem vorstehenden Satz bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

6.4. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie damit einverstanden sind, dass die im Rahmen des vereinbarten Kaufvertrags hergestellten Waren Abweichungen oder Toleranzen im Sinne von Artikel 11 aufweisen können, die der Verkäufer dem Käufer auf Anfrage mitteilt und die nicht als Mängel im Sinne des Kaufvertrags angesehen werden. Der Käufer erklärt, dass ihm bekannt ist, dass Mängel nur im Umfang der gemeinsam vereinbarten Spezifikation der Ware geltend gemacht werden können. Hat der Käufer eine Anforderung an die Ware, die sich nicht aus der gemeinsam vereinbarten Spezifikation ergibt und die dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglicherweise nicht bekannt war, so gilt die Nichterfüllung einer solchen Anforderung durch den Verkäufer nicht als mangelhafte Leistung, sondern im Gegenteil als mangelfreie Leistung im Sinne des Kaufvertrags.

6.5. Der Verkäufer regelt die Reklamation nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, mit der Maßgabe, dass im Falle von Mängeln an der Ware die Mängelhaftungsansprüche vom Verkäufer nach seiner Wahl oder in der folgenden Reihenfolge erfüllt werden:

  1. die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung der Ware,
  2. die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware,
  3. die Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses auf den Kaufpreis, oder
  4. der Rücktritt vom Kaufvertrag.

6.6. Die Geltendmachung von Mängeln durch den Verkäufer lässt die Verpflichtung des Käufers zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlung des Kaufpreises unberührt.

6.7. Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten und anderen ähnlichen Rechten bei der Vervielfältigung aus den gelieferten Vorlagen. Der Käufer erwirbt keine Lizenz an den vom Verkäufer erstellten Visualisierungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Gegenständen des geistigen Eigentums, die ausschließlich im Eigentum des Verkäufers stehen.

6.8. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass alle Empfehlungen des Verkäufers bei der Erstellung der Anfrage nur unverbindlich sind und der Käufer die volle Verantwortung für die Eignung der Waren für den in Betracht kommenden Zweck trägt. Der Käufer ist daher verpflichtet, alle erforderlichen Parameter der Waren zu bestimmen. Für den Fall, dass der Käufer sich bestimmte Eigenschaften der Waren nicht vorbehält, werden die Waren vom Verkäufer in der Qualität und Ausführung geliefert, die für die beabsichtigte Verwendung der Waren üblich ist. Ein Mangel der Ware ist nur eine objektiv messbare Abweichung der Eigenschaften der Ware von den im Kaufvertrag vereinbarten.

7. Rücktritt vom Kaufvertrag, Stornierung des Kaufvertrags

7.1. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, insbesondere dann, wenn die Ware nicht verfügbar ist oder nicht in der vereinbarten Zeit oder zum vereinbarten Preis geliefert werden kann (z.B. wenn sich der Preis des Herstellungsmaterials erhöht) und der Käufer nicht mit einer Verlängerung der Lieferzeit oder einer Änderung des Preises einverstanden ist. Außerdem, wenn der Käufer mit der Abstimmung von Korrekturen oder der Gewährung von Zusammenwirkung, mit der Zahlung der Vorauszahlung auf den Kaufpreis, mit der Begleichung seiner fälligen Verpflichtungen in Verzug ist, wenn dem Käufer kein Versicherungs- oder Factoring-Limit gewährt wurde. Tritt der Verkäufer aus Gründen, die auf Seiten des Käufers liegen (insbesondere aus den im vorstehenden Satz genannten Gründen), vom Kaufvertrag zurück, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch in Höhe von 5.000 CZK zu zahlen.

7.2. Der Käufer ist berechtigt, aus den im Übereinkommen genannten Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Verzug des Verkäufers mit der Lieferung der Ware kann der Käufer die mit dem Verzug verbundenen Sanktionen geltend machen oder vom Kaufvertrag in Bezug auf die Ware zurücktreten, mit deren Lieferung der Verkäufer im Verzug ist, und zwar nur bei einem Verzug von mehr als 30 Tagen oder ab dem 31. Artikel 3.3 ist nicht von anderen Bestimmungen in diesem Artikel betroffen.

7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Verpflichtung durch Zahlung einer Abfindung in Höhe von 25 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch in Höhe von 2.500,- CZK ohne Mehrwertsteuer, aufzuheben. Durch die Zahlung der Abfindung wird der Kaufvertrag aufgelöst. Die Aufhebung der Verpflichtung durch die Zahlung der Abfindung kann nur dann erfolgen, wenn der Verkäufer mit der Erfüllung des Vertrages noch nicht begonnen hat. Als Beginn der Vertragserfüllung gilt der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Ware in sein Produktionsprogramm oder Produktionsprogramm seines Lieferanten gibt.

8. Datenschutz

8.1. Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ("DSGVO") geregelt.

8.2. Der Käufer, der eine natürliche Person ist, erklärt sich mit der Verarbeitung folgender personenbezogener Daten durch den Verkäufer als dem für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen einverstanden: Vorname, Nachname, Adresse, Adresse für elektronische Kommunikation, Telefonnummer. Die Kontaktdaten des Datenverwalters sind in Artikel 1.1 der vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgeführt.

8.3. Der Käufer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verkäufer zum Zweck der Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, der Zusendung kommerzieller Mitteilungen und anderer Informationen über den Verkäufer und seine Dienstleistungen einverstanden. Die Erteilung der Zustimmung zur Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag begründet eine rechtmäßige Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der DSGVO, die Zusendung kommerzieller Mitteilungen und anderer Informationen durch den Verkäufer stellt eine vertragliche Verarbeitung dar.

8.4. Personenbezogene Daten werden vom Verkäufer für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Abschluss des Kaufvertrags verarbeitet. Der Käufer ist berechtigt, seine Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen.

8.5. Empfänger der personenbezogenen Daten können natürliche oder juristische Personen sein, die eine Tätigkeit im Bereich der Buchhaltung, der Steuerberatung, der Anwaltschaft ausüben, öffentliche Behörden, sowie das Beförderungsunternehmen, das die Ware befördert.

8.6. Der Käufer hat das Recht, von dem Datenverwalter Zugang zu den personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen und der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Übertragbarkeit der Daten. Der Käufer hat das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Verarbeitung einzulegen. Die Aufsichtsbehörde ist das Amt für den Schutz der personenbezogenen Daten, Pplk. Sochor 27, 170 00 Prag 7, Tschechische Republik.

9. Auslegung von Begriffen - Korrektur, Muster 1:1

9.1. Korrekturlesen - Der Verkäufer erstellt für jeden neuen Kaufvertrag mit neuen Druckdaten (Grafiken) des Käufers eine Korrektur, die nach den Möglichkeiten und Grenzen der gewählten Technologie und des Produkts vorbereitet wird. Die Korrektur, die im PDF-Druckformat gesendet wird, dient zur Abstimmung der Platzierung der einzelnen grafischen Elemente im spezifischen Maßformat des Produkts. Der Käufer ist verpflichtet, die Korrektur sofort nach Erhalt zu genehmigen, andernfalls verlängert sich der Liefertermin. Mit Ablauf der Frist für die Genehmigung der Korrektur erlischt die Preiskalkulation, unabhängig davon, ob es vom Käufer bereits angenommen wurde oder nicht. Im Falle der Nichtgenehmigung ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Preiskalkulation zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Genehmigung der Korrektur durch den Käufer ist verbindlich, spätere Reklamationen bleiben unberücksichtigt. Bei nachträglichen Änderungen durch den Käufer kann der Verkäufer die Zahlung der damit verbundenen Kosten verlangen. Die Korrektur gilt nicht als verbindlicher Farbmuster, wenn es sich um komplexe CMYK-Drucke handelt oder wenn nach Rücksprache mit dem Kunden ein 1:1-Muster erstellt wurde. Für diese Zwecke wird ein GMG-Abdruck oder das vorgenannte 1:1-Muster verwendet. Bei Drucken in Pantone-Direktfarben liefert der Käufer die gewählte Farbe nach dem Pantone-Farbbuch oder sie wird dem Käufer vom Verkäufer in der Korrektur vorgeschlagen. Wird dem Käufer für den Auftrag ein GMG-Abdruck oder ein 1:1-Muster zur Verfügung gestellt, so haben diese physischen Abdrucke Vorrang vor der Korrektur und die endgültige Produktion erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung.

9.2. 1:1-Muster - Ein 1:1-Muster wird nach Vereinbarung mit dem Käufer erstellt. Dieses Muster kann individuell in Rechnung gestellt werden. Der Preis wird dem Käufer vor der Erstellung des 1:1-Musters vorgelegt und muss mit ihm abgestimmt werden. Das 1:1-Muster dient dazu, eine nähere Vorstellung des Endprodukts zu vermitteln, wobei der Verkäufer versucht, der endgültigen Massenproduktion, d.h. dem Endprodukt, in Bezug auf Farbe, Größe, Material und dessen Gewicht und andere technische Elemente wie Oberflächenbehandlung, Art und Gestaltung von Griffen oder Druckeffekten so nahe wie möglich zu kommen. Auch bei bestem Bemühen des Verkäufers kann es zu Abweichungen von der Massenproduktion (Endprodukt) kommen, da die Verarbeitungstechnik und die Produktionsverfahren unterschiedlich sein können. Der Verkäufer wird sich jedoch bemühen, entsprechend den Anforderungen des Käufers der Massenproduktion, d.h. dem bestellten Produkt gemäß der geforderten Spezifikation, so nahe wie möglich zu kommen. Durch die Genehmigung eines 1:1-Musters verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung von Waren mit einer dem Muster ähnlichen Spezifikation und der Käufer zur Abnahme der Waren. Unterschiede in der Ausführung der Ware, die den tatsächlichen oder erwarteten Nutzen der Ware nicht beeinträchtigen oder ihr Erscheinungsbild im Vergleich zum genehmigten Muster nicht verändern, gelten nicht als Nichteinhaltung der Spezifikation der Ware gemäß diesem Absatz. Der Verkäufer kann auf der Herstellung eines 1:1-Musters bestehen, z. B. wegen eines anspruchsvolleren Produkts. In einem solchen Fall gehen die Kosten für die Herstellung zu Lasten des Verkäufers. Das 1:1-Muster muss sofort unter Beteiligung des Käufers genehgmigt werden, es sei denn, der Vereinbarungsprozess wirkt sich negativ auf die Verlängerung des Liefertermins aus (wenn der Kunde nicht zustimmt, wird derselbe Modus hinaus wie eine Korrektur verwendet, d.h. % Strafe oder Rücktritt vom Vertrag, was die Wiedergutmachung der dem Verkäufer entstandenen Schäden, d.h. Materialeinkauf usw., nicht berührt). Falls der Verkäufer auf Wunsch des Käufers ein Muster gemäß den obigen Bestimmungen anfertigt, werden immer mindestens 2 Stück erstellt. Jede Partei erhält dann ein genehmigtes Muster mit ID-nummer, die per E-Mail genehmigt wird. Der Käufer ist damit einverstanden, dass das Muster größtenteils handgefertigt ist und daher von der gelieferten Massenware, wie oben angegeben, abweichen kann.  

10. Produktionsmöglichkeiten für einzelne Technologien

10.1. Je nach gewähltem Material kann die Farbe der gelieferten Ware von der der genehmigten Korrektur oder GMG-Abdruck abweichen. Jedes Material hat seine eigenen Merkmale und Eigenheiten. Jedes Material hat eine andere Saugfähigkeit und andere Eigenschaften, die in der Korrektur nicht individuell simuliert werden können. Dasselbe gilt für die Verwendung einer Kaschierung, die die endgültige Wahrnehmung der Farbe, die die Kaschierung überlagert, beeinflusst. Die beste Lösung besteht darin, dass der Kunde vor der Massenproduktion ein 1:1-Muster zur Genehmigung anfordert, das der endgültigen Massenproduktion und dem Endprodukt/der Endware näher kommt. Dieses 1:1-Muster kann jedoch vom Verkäufer in Rechnung gestellt werden.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Eine Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Verkäufers oder die Geltendmachung eines Pfandrechts oder Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen.

11.2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderung einschließlich des Zubehörs aus der Rechnung an den Factoring-Dienstleister abzutreten. Nimmt der Verkäufer diese Dienstleistung in Anspruch, so hat der Käufer die Zahlung nach den Weisungen des Verkäufers auf das Konto des Factoring-Dienstleisters zu überweisen. Die Verpflichtung des Käufers erlischt erst mit ihrer Erfüllung gegenüber dem Factoring-Dienstleister. Auf der Rechnung sind alle erforderlichen Angaben (Bank, Kontonummer, Hinweis auf die Inanspruchnahme von Factoring-Dienstleistungen) enthalten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Factoring-Dienstleistungen ohne Zustimmung des Käufers in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung des Verkäufers, die Factoring-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen bzw. nicht in Anspruch zu nehmen, wird durch die Zahlungsmoral des Käufers nicht beeinträchtigt.

11.3. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Versicherung für die Bezahlung der Rechnung durch den Käufer abzuschließen.

11.4. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit kann der Verkäufer oder der Käufer Zugang zu Informationen erhalten, die er in Bezug auf die andere Partei als vertraulich erachtet ("vertrauliche Informationen"). Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Eine Verletzung der Vertraulichkeit im Hinblick auf die Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur aus Gründen zulässig, die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den jeweiligen Verträgen erforderlich sind, einschließlich der Offenlegung solcher Informationen gegenüber Dritten, die an der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag beteiligt sind, oder gegenüber Stellen, die Sicherheiten für diese Verpflichtungen stellen.

11.5. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen der Kaufpreis der Ware 300.000,00 CZK ohne MwSt. nicht übersteigt, werden von drei Schiedsrichtern beim Schiedsgericht der Tschechischen Handelskammer und der Tschechischen Landwirtschaftskammer nach deren Regeln endgültig geschlichtet. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Rechtsbeziehungen zwischen ihnen dem Übereinkommen und dem Recht der Tschechischen Republik unterliegen.

11.6. Die Parteien vereinbaren, dass mit Ausnahme der Fälle, die unter die Schiedsklausel in Absatz 11.5. dieses Artikels abgedeckt sind, die tschechischen Gerichte für die Entscheidung aller anderen Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Kaufvertrag ergeben, zuständig sind, und dass das örtlich zuständig Gericht das Gericht nach dem Sitz der FINEPACK SE, ID 064 34 941, ist, unabgesehen davon, welche im Absatz 1.1. genannte Gesellschaft als Verkäufer handelt.  Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sich die Rechtsbeziehungen zwischen ihnen nach dem Übereinkommen und dem Recht der Tschechischen Republik richten sollen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle für die Vertragserfüllung relevanten Tatsachen zu informieren. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die nicht ausdrücklich in der Preiskalkulation enthalten sind, durch die Preiskalkulation vollständig ersetzt werden.

12.2. Der Verkäufer haftet nur für Vertragsverletzungen, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

12.3. Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer einen Schaden zufügt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, vereinbaren die Parteien, diesen Schaden, falls vorhanden, auf den Käufer zu begrenzen, so dass der gesamte Schadenersatz, einschließlich des entgangenen Gewinns, auf ein Drittel des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer begrenzt ist.

12.4. Die Parteien stellen sich gegenseitig insbesondere per E-Mail zu. Wenn die Parteien einander schriftlich in Papierform zustellen, tun sie dies unter den in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Registern angegebenen Adressen. Sind in den Registern mehrere Anschriften aufgeführt, so kann eine Partei die Zustellung an jede der aufgeführten Anschriften vornehmen.

12.5. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags gewährt der Käufer dem Verkäufer das Recht, die bestellten Produkte, den Namen und das Logo des Käufers für Werbezwecke des Verkäufers zu verwenden. Diese Werbezwecke umfassen die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf der Website des Verkäufers, in sozialen Medien und in den Unternehmensdrucksachen des Verkäufers, die Bereitstellung von Referenzmustern an Dritte, die Verwendung der Firma, des Geschäftsnamens, des Namens oder des Titels des Käufers als Referenz im Geschäftsverkehr des Verkäufers und in allen Arten von Werbematerialien des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, Muster bis zu 1 % der Gesamtzahl der Stücke in der Bestellung zurückzubehalten, die er für seine Werbung verwenden darf.

12.6. Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Verkäufer mehrere Musterstücke zum Zwecke einer eventuellen erneuten Ausführung des Auftrags, zum Zwecke eines eventuellen Reklamationsverfahrens oder zu Präsentationszwecken zurückbehält, sofern diese Stücke dem Käufer vom Verkäufer nicht in Rechnung gestellt werden.

12.7. Sollten ein oder mehrere Teile des Kaufvertrages aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder sollten diesem Kaufvertrag wesentliche, gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile des Kaufvertrages. Falls erforderlich, werden die Parteien die ungültigen oder unwirksamen oder nicht durchsetzbaren oder fehlenden Teile unverzüglich durch solche gültigen, wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzen oder ergänzen, die den Zweck des Kaufvertrages wahren.

12.8. Die Kontaktangaben des Verkäufers lauten:

12.8.1. web:
www.finepack.com

12.8.2. E-Mail:
info@finepack.com

12.8.3. Telefon:
+420 732 111 001

12.8.4. Datenfeld-ID:
d94rcqi

12.9. Diese Bedingungen treten am 4.7.2024 in Kraft und werden wirksam.

Hier finden Sie die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bis zum 3.7.2024 gültig sind.